Klausenpass, Schweiz
Klausenpass, Schweiz
-8°C

Wintersperre

Urigen - Urnerboden

Wichtiger Hinweis: Am Klausenpass gilt am 11.11.2024 ab 1600 Uhr die Wintersperre

 

Info für Carreisen Sommer 2024:
2.30 m breite, zweiachsige und 18 t schwere Fahrzeuge benötigen keine Bewilligung, gilt auch auch am Wochenende.
Ab Passöffnung 2024 dürfen Einstöckige, 2.55m breite, zweiachsige und max. 18 Tonnen schwere Reisecar`s den Klausenpass von Montag bis Freitag mit einer speziellen Bewilligung befahren. Montag, Mittwoch und Freitag von Unterschächen nach Linthal. Dienstag und Donnerstag von Linthal nach Unterschächen. Zeitliche Abstimmung auf Postautokurse notwendig.
Die Bewilligungen sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt des Kantons Uri, oder des Kantons Glarus.

Bewilligungsstelle für die Strecke Linthal - Unterschächen
Strassenverkehrs- u. Schifffahrtsamt des Kanton Glarus,
Mühleareal17
8762 Schwanden
Tel 055 646 54 00
E-Mail: stva@gl.ch


Die Bewilligungsstelle für die Strecke Unterschächen - Linthal
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr
Gotthardstrasse 77a
6460 Altdorf
Tel 041 875 28 02
E-Mail: sonderbewilligungen@ur.ch
https://www.ur.ch/publikationen/6500


Aktualisiert am: 11.11.2024, 17:17

Geschichte

Der Klausenpass war weder in römischer Zeit noch im Mittelalter integriert im Netz der Han-delswege über die Alpen. Es bestand zwar von Alters her ein schmaler und mühsamer Weg, der aber fast ausschliesslich für den Viehtrieb auf die Alpen um den Urnerboden benutzt wurde. Erst mit der Eröffnung der neuen Gotthardbahn wuchs das Interesse an einer Passstrasse aus wirtschaftlicher Sicht, weil diese neue Nord-Südverbindung auf Querverbindungen Ost-West angewiesen war.

Nachdem auch die Armee eine Strasse über den Klausenpass befürwortete, ging die Realisierung zwischen 1893 und 1899 sehr schnell. Selbst massive Kostenüberschreitungen wurden von Bund und Kanton mitgetragen. Am 15. Juni 1900 fuhr die erste Postkutsche über den Pass und erschloss die prächtige Landschaft zwischen Linthal und Altdorf dem Tourismus. 1922 begann dann die Ära des «Car alpin», wie das Postauto anfänglich genannt wurde. Amüsant ist die Tatsache, dass die Urner Landsgemeinde 1916 beschlossen hat, den Autoverkehr über den Klausen zu verbieten. Bereits ein Jahr später wurde dieser Beschluss wieder aufgehoben.

Damit wurden zwischen 1922 und 1934 die legendären und weit über die Landesgrenzen hinaus bekannten Klausenrennen mit zehntausenden von Zuschauern erst möglich. Der Kanton Uri verdiente dabei mit entsprechenden Gebühren eine rechte «Stange» Geld! Seit 1993 findet in Abständen wieder das «Klausenrennen-Memorial» mit einigen Hundert historischen Fahrzeugen und Motorrädern statt. Das Interesse der Zuschauer ist nach wie vor ungebrochen.

Wintersperre: Öffnung / Schliessung Klausenpass

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04.05. -
20.11.
05.06. -
04.11.
17.05. -
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19.05. -
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22.05. -
23.10.

Unterkünfte & Erlebnisse

Technische Daten

Westen10 kmUnterschächen (1000 m ü.M.)6.1%5.8%1948 m ü.M.Linthal (660 m ü.M.)Osten25 km
Kantone
Uri (UR), Glarus (GL)
Distanz
35 Km
Scheitelpunkt
1948 m ü.M.
Max. Steigung
9 %
Befahrbar
Wintersperre (Okt/Mai)
Restaurant
Ja

Standort

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Signalisation

Standort: Unterschächen

Altdorf – Linthal

Altdorf – Unterschächen
- Zulässiges Höchstgewicht 40t

Unterschächen – Linthal; Linthal – Unterschächen

Fahrzeuge bis 2.30m Breite (nur 2 Achsen)
- Höchstgewicht 18t
- Anhänger bis max 1.90m Breite und 4.50m Länge gestattet
- Freie Fahrt auch Samstag/Sonntag (keine Bewilligung nötig)

Fahrzeuge bis 2.55m Breite (nur 2 Achsen)
- Info für Carreisen Sommer 2017:

2.30m Breite, zweiachsige und 18t schwere Fahrzeuge benötigen keine Bewilligung, auch am Wochenende nicht. 

- Ab Passöffnung 2017 dürfen Einstöckige, 2.55m breite, zweiachsige und max. 18t schwere Reisecar`s den Klausenpass von Montag bis Freitag mit einer Spezialbewilligung befahren:
Montag, Mittwoch und Freitag von Unterschächen nach Linthal.
Dienstag und Donnerstag von Linthal nach Unterschächen.

Die Bewilligungen sind erhältlich beim Strassenverkehrsamt des Kantons Uri, oder des Kantons Glarus:
Bewilligungsstelle für die Strecke Linthal – Unterschächen:
Strassenverkehrsamt des Kanton Glarus, Mühleareal 17, 8762 Schwanden
Tel. +41 55 646 54 00, Fax +41 55 646 54 01, E-mail: stva@gl.ch

Die Bewilligungsstelle für die Strecke Unterschächen – Linthal:
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr, Gotthardstrasse 77a, 6460 Altdorf
Tel. +41 41 875 28 02, Fax +41 41 875 28 05, E-mail: sonderbewilligungen@ur.ch

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