Pragelpass, Schweiz
Pragelpass, Schweiz

Photo by Tina Schelbert Fotografie

-8°C

Wintersperre

Muotathal - Glarus

Zwischen Fruttli (Schwyzerseite) und Gampel (Glarnerseite) besteht ab sofort die Wintersperre. (18.11.2024)

Hinweis: Folgende Verkehrseinschränkungen gelten generell für die Pragelpassstrasse: 

- Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5.5 km nach der Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, ca. 2 km)
- Höchstgewicht 3.5 Tonnen (SSV-Signal 2.16) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl.    elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
- Fahrverbot für Anhänger (SSV-Signal 2.09) ausgenommen land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen und privaten Werken (inkl.        elektrischer Infrastrukturen), Verkehr für milchverarbeitende Betriebe sowie militärischer Verkehr;
- Höchstgewicht land-, alp- und forstwirtschaftlicher Verkehr, Verkehr zum Bau, Betrieb und Unterhalt von öffentlichen Werken und privaten (inkl. elektrischer Infrastrukturen) sowie Verkehr       für milchverarbeitende Betriebe inkl. Anhänger 32 Tonnen (SSV-Signal 2.16);
- Höchstgewicht militärischer Verkehr inkl. Anhänger 12 Tonnen.
- An Feiertagen, die nicht auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der Pragelpass normal befahrbar.

Siehe auch:  https://www.bezirk-schwyz.ch/aktuelles/pragelpass/

 


Aktualisiert am: 18.11.2024, 07:50

Geschichte

Das wild zerklüftete Bergtal des Starzlenbaches auf der Schwyzerseite mit dem Pragelpass war bereits im Hochmittelalter eine Wegverbindung zum Klöntal auf der Glarnerseite. Die natürliche Grenze der Wasserscheide auf dem Pass wurde von den Schwyzern schon sehr früh überschritten und bis zum hinteren Richisau als Alpen genutzt. Viehzucht und Milchwirtschaft hatten für den Handel und den Export eine lebenswichtige Bedeutung. Der Expansionsdrang der Schwyzer führte natürlich hier, wie auch andernorts, zu Spannungen, mit denen sich sogar die Tagsatzung (1417/18) befassen mussten. Im 17. Jhd. flammte der Marchenstreit erneut auf und in der Folge musste der Urner Landammann Johann Franz Schmid als Schiedsrichter schlichten. Erst 1680 wurde mit dem Marchenbrief die Grenzziehung zwischen Glarus und Schwyz endgültig festgelegt. Es wird heute noch, allerdings mehr auf humoristische Art und Weise auf das „gestohlene Klöntal“ hingewiesen.

Historische Bedeutung erlangte der Pragelpass durch den russischen General Alexander Suworow, der 1799 mit seiner geschlagenen Armee aus Oberitalien, über den Gotthardpass, Altdorf, Chinzig Chulm auf seinem Rückzug ins Muotathal gelangte und von da hinüber ins Klöntal/Glarus um schliesslich wieder nach Russland heimzukehren.

Obwohl keine besonderen Geländeschwierigkeiten oder geologische Probleme bestanden, scheiterten die Projekte für einen Strassenbau über den Pragelpass (1766-1908). Ohne Erfolg blieb auch ein Projekt einer Schmalspurbahn (1911). Erst 1939 stimmten das eidg. Parlament der Subventionierung einer Güterstrasse zu. Das Glarner Teilstück wurde 1940 und das Schwyzer Teilstück mit Hilfe der Armee 1978 fertiggestellt. 1981 schützte das Bundesgericht ein vom Glarner Regierungsrat 1978 erlassenes Wochenendfahrverbot für den motorisierten Verkehr, welches zwischen Klöntal und hintere Richisau noch heute gilt. Das grosse Umgelände des Pragelpasses hat mit dem Bödmerenurwald, der Silberen, der Charetalp etc. für alle Naturliebhaber vieles zu bieten. Auch die Velofahrer kommen hundertprozentig auf ihre Rechnung, allerdings verbunden mit vielen Schweisstropfen….

Wintersperre: Öffnung / Schliessung Pragelpass

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Pragelpass
08.06. -
10.11.
01.06. -
18.11.
14.06. -
02.11.
19.05. -
26.10.
20.06. -
07.11.
21.06. -
29.10.
31.05. -
23.10.
13.06. -
07.11.
03.06. -
21.11.

Technische Daten

Westen31 kmMuotathal (607 m ü.M.)7.8%4.9%1548 m ü.M.Riedern (529 m ü.M.)Osten19 km
Kantone
Schwyz (SZ), Glarus (GL)
Distanz
50 Km
Scheitelpunkt
1548 m ü.M.
Max. Steigung
18 %
Befahrbar
Wintersperre (Okt/Mai)
Strassenausbau
mehrheitlich einspurig
Restaurant
Ja

Standort

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Signalisation

Standort Moutathal

- Fahrverbot für Gesellschaftswagen über 3.5 t Gesamtgewicht und für Kleinbusse über 14  Plätze.

- Fahrverbot für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

- Fahrverbot für Anhänger, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

- Fahrverbot für Mililärfahrzeuge über 12t Gesamtgewicht

- Fahrverbot für Militärfahrzeuge über 12t Gesamtgewicht.

Standort Passhöhe

- Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, ab 5.5 km nach 

- Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL) bis Richisau, ca. 2 km. Zuständigkeit beim Kanton Glarus.

Pässe